Allgemeine Geschäftsbedingungen der CleanControlling GmbH für die Erstellung von Gutachten der technischen Sauberkeit

§ 1 Geltungsbereich und abweichende Allgemeine Geschäftsbedingungen

(1) Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (im Folgenden: AGB) der CleanControlling GmbH (im Folgenden: Uns/Wir) gelten ausschließlich; entgegenstehende oder von unseren AGB abweichende Bedingungen des Auftraggebers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt. Unserer AGB gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren AGB abweichenden Bedingungen des Auftraggebers den Auftrag vorbehaltlos ausführen.

(2) Alle Vereinbarungen, die zwischen uns und dem Auftraggeber zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in den schriftlichen Vertragsunterlagen (Bestellung/Auftrag und Auftragsbestätigung) festgelegt.

(3) Diese AGB gelten nur gegenüber Unternehmern im Sinne von § 31  Abs. 1 BGB.

(4) Diese AGB gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Auftraggeber.

 

§ 2 Auftrag

(1) Durch die Annahme des Auftrages verpflichtet sich die CleanControlling GmbH zur Erstellung eines Gutachten über die Partikelverschmutzung der als Proben vom Auftraggeber überlassenen Bauteile. Der Leistungsumfang und der Prüfungsstandard nach dem die Analysen durchgeführt werden ergeben sich aus dem Angebot, dem Auftrag und der Auftragsbestätigung. Im Zweifel gilt der Prüfungsstandard des letzten Auftrags. Falls sich nach dem vorgehenden kein Standard finden lässt, findet der Standard VDA19 Anwendung.

(2) Fristen für die Auftragsdurchführung gelten als unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart werden. Falls vereinbarte Termine nicht eingehalten werden, so hat der Auftraggeber der CleanControlling GmbH eine angemessene Nachfrist zu setzten. Nach ergebnislosem Ablauf dieser Frist ist der Auftraggeber berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten.

§ 3 Durchführung, Probenanlieferung

(1) Mangels abweichender Vereinbarung erfolgt die Anlieferung der Proben durch Versand. Der Auftraggeber trägt die Kosten des Versands und die Gefahr. Die Beprobung und Verpackung hat entsprechend dem durchzuführenden Untersuchungsstandard durch den Auftraggeber zu erfolgen, so dass keine Verfälschung des Untersuchungsergebnisses erfolgen kann. Etwaige Weisungen durch uns sind zu beachten.

(2) Der Auftraggeber haftet für alle Schäden, die auf eine gefährliche Beschaffenheit des Probenmaterials zurückzuführen sind. Der Auftraggeber ist verpflichtet, alle ihm bekannten Gefahren- und Handhabungshinweise bekannt zu geben.

(3) Nach der Durchführung des Gutachtens werden die Proben dem Auftraggeber zurückgegeben.

§ 4 Schweigepflicht

Wir verpflichten uns, uns zur Durchführung der Untersuchung überlassene Unterlagen und Pläne und als vertraulich bezeichnete Informationen geheim zu halten und ohne Zustimmung des Auftraggebers nur aufgrund von gesetzlichen Verpflichtungen weiterzugeben.

§ 5 Drittverwendung

Der Auftraggeber ist verpflichtet, diese AGB in entsprechender

Art und Weise einzubeziehen, wenn das Gutachten an Dritte weitergegeben wird, oder uns so zu stellen, als ob dies der Fall gewesen wäre. Erfolg  keine entsprechende Einbeziehung, haben wir gegenüber dem Auftraggeber einen Freistellungsanspruch von allen Ansprüchen, die auf der Nichteinbeziehung beruhen.

§ 6 Versand, Rückgabe und Weiterverwendung der Proben

(1) Der Versand des Gutachtens und die Rücksendung der Proben erfolgt unversichert und auf Kosten und Gefahr des Auftraggebers. Die Versandart wird durch uns gewählt.

(2) Der Auftraggeber wird darauf hingewiesen, dass die abgespülten Proben wegen chemischer Unverträglichkeiten nicht mehr für den vorgesehene  Zweck verwendet werden dürfen. Falls dennoch eine Verwendung notwendig ist, muss durch den Auftraggeber die Verträglichkeit geprüft werden.

§ 7 Zahlungsbedingungen

Die vereinbarte Vergütung ist 14 Tage nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.

§ 8 Nacherfüllung, Mangelhaftigkeit

(1) Wir erbringen unsere Leistung nach den zur Zeit der Beauftragung allgemein anerkannten Regeln der Technik und der branchenüblichen Sorgfalt. Sollte unsere Leistung ausnahmsweise fehlerhaft sein, hat der Auftraggeber uns Gelegenheit zur Nacherfüllung zu geben. Soweit erforderlich hat der Auftraggeber hierfür eine neue Probe an unseren Geschäftssitz zur Verfügung zu stellen. Die weiteren gesetzlichen Ansprüche können erst geltend gemacht werden, wenn die Nacherfüllung gescheitert ist.

(2) Schlägt die Nacherfüllung fehl, so ist der Kunde nach seiner Wahl berechtigt, Rücktritt oder Minderung zu verlangen.

(3) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich von Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit unserer Vertreter oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit uns keine vorsätzliche Vertragsverletzung angelastet wird, ist die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(4) Wir haften nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern wir schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzen; in diesem Fall ist aber die Schadensersatzhaftung auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.

(5) Soweit dem Kunden ein Anspruch auf Ersatz des Schadens statt der Leistung zusteht, ist unsere Haftung auch im Rahmen von Abs. (2) auf Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.

(6) Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt; dies gilt auch für die zwingende Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

(7) Soweit nicht vorstehend etwas Abweichendes geregelt, ist die Haftung ausgeschlossen.

§ 9 Gesamthaftung

(1) Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in § 8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Dies gilt insbesondere für Schadensersatzansprüche aus Verschulden bei Vertragsabschluss, wegen sonstiger Pflichtverletzungen oder wegen deliktischer Ansprüche auf Ersatz von Sachschäden gemäß § 823 BGB.

(2) Die Begrenzung nach Abs. (1) gilt auch, soweit der Kunde anstelle eines Anspruchs auf Ersatz des Schadens, statt der Leistung Ersatz nutzloser Aufwendungen verlangt.

(3) Soweit die Schadensersatzhaftung uns gegenüber ausgeschlossen oder eingeschränkt ist, gilt dies auch im Hinblick auf die persönliche Schadensersatzhaftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsgehilfen.

§ 10 Rechtswahl

Das Vertragsverhältnis unterliegt dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen über Verträge über internationale Warenkäufe (CISG).

§ 11 Erfüllungsort und Gerichtsstand,

(1) Erfüllungsort ist der Sitz der CleanControlling GmbH, Emmingen – Liptingen.

(2) Gerichtsstand gegenüber Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich rechtlichen Sondervermögen für die Geltendmachung von Ansprüchen für beide Vertragspartner ist unser Geschäftssitz. Wir können aber in diesen Fällen auch am allgemeinen Gerichtsstand des Auftraggebers klagen.

§ 12 Salvatorische Klausel

Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, so bleibt der Vertrag im übrigen wirksam.

Stand 31.12.2006 CleanControlling GmbH

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